Persönlich wählen im Wahllokal

Bitte geht wählen –  persönlich im Wahllokal!

[7. September 2021]
Der Anteil der Briefwahl-Stimmen an den abgegebenen Stimmen hat sich in der kürzlichen Vergangenheit massiv erhöht. So wuchs der Anteil der Briefwahl-Stimmen von 28,6 % bei der Bundestagswahl 2017 auf 51 % bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021 und sogar auf 66 % bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2021.
Durch einen so hohen Briefwahl-Anteil entsteht das gravierende Problem, dass ein ganz wichtiges Prinzip – die Öffentlichkeit der Wahl – nicht mehr gewährleistet ist. „Öffentlichkeit der Wahl“ bedeutet, dass in aller Öffentlichkeit (im Wahllokal) gewählt wird, was Fälschungen und Manipulationen erschwert.

Bei der Briefwahl hingegen gibt es viele Täuschungs- und Manipulationsmöglichkeiten: Es ist möglich, eigene Wahl-Unterlagen an Dritte weiterzugeben; Unterlagen im Beisein eines (beeinflussenden) Dritten auszufüllen; mit gefälschter Unterschrift Unterlagen einer dritten Person an eine andere Adresse senden zu lassen und selbst auszufüllen; Briefwahlunterlagen, die auf dem Postweg sind, abzufangen und zu entwenden; Senioren im Altenheim zu „manipulieren“, indem z.B. für die Senioren die Unterlagen ausgefüllt werden; Briefwahlunterlagen, die bereits zurückgesendet wurden und im Gewahrsam der Behörden sind, zu entwenden… Diese Manipulationsmöglichkeiten sollen eigentlich durch die Öffentlichkeit der Wahl möglichst ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus sind Geheimhaltung und Freiheit der Wahl nicht gewährleistet, wenn man beispielsweise zu Hause am Küchentisch wählt, wo andere Menschen zugegen sind und einem „über die Schulter gucken“.

Die Briefwahl wurde 1956 eingeführt. Ursprünglich war sie nur in Ausnahmefällen vorgesehen für Menschen, die nicht persönlich im Wahllokal ihre Stimme abgeben können (z.B. aufgrund von Bettlägerigkeit oder beruflicher Abwesenheit). Durch eine Änderung im Bundeswahlgesetz 2008 wurde vom Gesetzgeber die Notwendigkeit aufgehoben, einen Grund für die Beantragung der Briefwahl zu nennen, um so die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Änderung damals gebilligt und bekundet, dass die Briefwahl verfassungsrechtlich kein Problem sei, solange sie nicht zum Regelfall wird.

Vor dem Hintergrund, dass bei den diesjährigen Landtagswahlen bereits über 50 % bzw. sogar zwei Drittel der Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden und dieser Trend sich vermutlich auch bei der Bundestagswahl fortsetzen wird (was bedeutet, dass die Briefwahl zum Regelfall wird), sind laut dem Staats- und Verfassungsrechtler Professor Ulrich Vosgerau erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Wahlgangs bei der bevorstehenden Bundestagswahl gerechtfertigt.
Die Briefwahl muss eine Ausnahme bleiben“ fordert er daher. Dem schließen wir uns als dieBasis Essen vollumfänglich an.

Dass einige der Altparteien derzeit zum Teil massiv für die Briefwahl Werbung machen (allen voran die Grünen), sollte vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu denken geben…

Wichtig zu wissen für Menschen, die nicht zu den 3Gs gehören (möchten): Laut Mitteilung des Bundeswahlleiters vom 30.08.2021 auf Twitter wird die 3G-Regel „nach gegenwärtigem Stand in Wahllokalen nicht gelten, d.h. auch ungeimpfte und ungetestete Personen können im Wahllokal wählen“.

Also: Geht wählen, geht persönlich wählen, gebt eure Stimme vor Ort in eurem Wahllokal ab und lasst euch nicht manipulieren. Es zählt jede Stimme, bei uns sogar nach der Wahl.