COVID-19-Impfpflicht verfassungswidrig

Nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig

[12. März 2022]
Ohne vorherige Debatte stimmt der Bundestag am
Mittwoch, 16. März 2022, über die Überweisung eines von den Ampelkoalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes an den Gesundheitsausschuss ab. Anschließend soll im Schnellverfahren über verschiedene Gesetzesinitiativen zur Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 beraten und bereits am Freitag, 18. März 2022 nach 70-minütiger Debatte über eine Impfpflicht entschieden werden (vgl. https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=11&year=2022).

Dies haben nun 81 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Anlass genommen, sich erneut mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten zu wenden (Ein erstes Schreiben an die Bundestagsabgeordneten zum Thema „Impfpflicht“ wurde bereits im Januar verfasst). In diesem Schreiben vom 9. März 2022 wird anhand von vier Fragen die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen:

1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel
geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme
erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme
angemessen?

Vor dem Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Prüfung kommen die Unterzeichnenden des Schreibens zu dem eindeutigen Ergebnis:

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat – (…) darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.“ (https://7argumente.de)

Außerdem:Solange nicht überzeugend auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Untersuchungen ausgeschlossen werden kann, dass die hohe Anzahl unerwarteter Todesfälle im Jahr 2021 bis in die jungen Altersgruppen hinein im Zusammenhang mit den COVID-Impfungen steht, halten wir jede Form der Impfpflicht für unverantwortlich.“ (https://7argumente.de/anlage-5)

Zu den Bundestagsabgeordneten, die am 18. März über eine – aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – verfassungswidrige und unverantwortliche Impfpflicht abstimmen werden, gehören auch Matthias Hauer (CDU) und Dirk Heidenblut (SPD), welche die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen im Bundestag vertreten. Auch an sie ist das genannte Schreiben gerichtet, von daher ist davon auszugehen, dass sie über die dort dargelegten Daten und Studien im Bilde sind.

Sollten die beiden Essener „Volksvertreter“ am 18. März trotz Kenntnis dieser eindeutigen und besorgniserregenden Datenlage für die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 stimmen, so stellt sich zwangsläufig die Frage, wessen Interessen die beiden Herren vertreten – die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Achtung des grundgesetzlich garantierten Rechts der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung sind es dann sicherlich nicht!